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Damit das jedoch ohne Konflikte mit dem Gesetzgeber funktionieren kann, haben wir für Euch recherchiert, ob man für das Kajak einen Führerschein benötigt.

Lesetipp: Einer Kajak Test

Gesetzliche Regelungen in Deutschland

Wo ist denn überhaupt festgelegt, für welches Wasserfahrzeug man einen Befähigungsnachweis zur (selbstständigen) Führung nachweisen muss?

Nun, für Deutschland in den Bundesgesetzblättern, genauer gesagt in der „Verordnung zur Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften im See- und Binnenbereich“(Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 47, ausgegeben zu Bonn am 16. Okt. 2012) und in der „Zweiten Verordnung zur Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften im See- und Binnenbereich“ (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 24, ausgegeben zu Bonn am 9. Mai 2017).

Für unsere Frage „Darf man Kajak ohne Schein fahren?“ ist dabei vor allem wichtig herauszufinden, ob denn das Kajak ein Sportboot nach dem Verständnis des Gesetzgebers ist.

Ist ein Kajak ein Sportboot?

Was ein Sportboot nach dem Verständnis des Gesetzgebers ist, wird klar definiert:

„Sportboote: nicht gewerbsmäßig, für Sport- oder Erholungszwecke verwendete Fahrzeuge, einschließlich Wassermotorräder, ausgenommen Fahrzeuge, die durch Muskelkraft oder nur mit einem Segel von höchstens 6 Quadratmeter Fläche fortbewegt werden.“ (Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2017, Teil I Nr. 24, ausgegeben zu Bonn am 9. Mai 2017, Artikel 1, § 16, S. 1016)

Das heißt demnach, und das macht die Sache ein wenig kompliziert, aber nur auf den ersten Blick: Ein Kajak ist prinzipiell betrachtet für die allermeisten selbstverständlich ein Sportboot, nämlich wenn es für Sport- und Erholungszwecke genutzt wird.

Weitere Sportboote: Aufblasbare Kajaks Test

Aber, schauen wir genauer hin, stellen wir erleichtert fest, im Sinne der „Sportbootführerscheinverordnung“ (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017, Teil I Nr. 24, ausgegeben zu Bonn am 9. Mai 2017, Artikel 1, S. 1016) gilt ein Kajak ganz und gar nicht als Sportboot, denn es wird nur mit Muskelkraft bewegt. Und das wiederum bedeutet für uns, dass wir entspannt feststellen dürfen:

Nur mit Muskelkraft bewegt – kein Führerschein notwendig

Also Entwarnung! Wer sein Kajak wie üblich mit dem Doppelpaddel antreibt, jedenfalls aber ausschließlich mit der Kraft der Muskeln, muss sich keine Gedanken darüber machen, wo der Kajakführerschein gemacht werden könnte. Für ein mit Muskelkraft betriebenes Kajak muss man schlicht und einfach keine Fahrerlaubnis nachweisen.

Freaks, die allen Ernstes an den Einbau eines Motors in ihr Kajak denken, können eventuell selbst dann um den Schein herumkommen, denn Länge des Wasserfahrzeugs und Leistung des Motors spielen nochmals eine Rolle, wenn es um einen verpflichteten Befähigungsnachweis geht (vgl. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 47, ausgegeben zu Bonn am 16. Okt. 2012 und Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 24, ausgegeben zu Bonn am 9. Mai 2017).

Regelungen in anderen Ländern

Die Schweizer Behörden verlangen einen Schein für Schiffe, die auf ihren Gewässern fahren, wenn „die Antriebsleistung 6 kW übersteigt“ (Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern vom 8. November 1978, Stand am 1. Jänner 2020, Punkt 3, § 31, Art. 78). Auch wenn das Kajak in dieser Verordnung unter die Kategorie „Schiff“ fällt, denn es wird definiert als

„Ruderboot: ein Schiff, das nur mittels Ruder, Tret- oder Handkurbel, Paddel oder auf ähnliche Weise mit menschlicher Kraft fortbewegt werden kann“ (Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern vom 8. November 1978, Punkt 1, Art 2), braucht man wohl auch beim Befahren der eidgenössischen Flüsse, Seen und Kanäle mit dem Kajak nicht mit einer Führerscheinkontrolle rechnen, da müsste erst einmal die 6 kW Antriebsleistung überschritten werden …

Auf den Gewässern Österreichs ist ein Befähigungsnachweis zur selbstständigen Führung eines Wasserfahrzeuges nicht notwendig, wenn es sich dabei um Ruderfahrzeuge handelt (Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, Jahrgang 1997, Teil 1 Nr. 62, ausgegeben am 30. Juni 1997, 7. Teil, 1. Hauptstück, § 118, S. 808).

Und auch für Kroatien gibt es Entwarnung: Es wird kein Führerschein für Kajaks gefordert (Quelle: http://www.mag-seefahrtschule.com/kroatien/fuehrerschein-fuer-boote-15-ps.htm).

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