Man unterscheidet verschiedene Arten von Schlauchbooten und einige davon, sollten eine Zulassung, sowie ein amtliches Kennzeichen erhalten.
Viele Bootsbesitzer und Sportschlauchbootfahrer fragen sich, ob auch ihr Wasserfahrzeug, der gesetzlichen Kennzeichnungspflicht unterliegt. Ab wann ein Schlauchboot zugelassen werden muss und welche Daten für die Zulassung relevant sind, wird im nachfolgenden Ratgeber kurz erläutert.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Kriterien für die Zulassungspflicht eines Schlauchbootes – Muss man ein Schlauchboot zulassen?
- 2 Zulassungsvoraussetzungen für das Schlauchboot
- 3 Das amtliche Kennzeichen und das amtlich anerkannte Kennzeichen – Worin liegt der Unterschied?
- 4 Wo erhält man das Kennzeichen für das Schlauchboot?
- 5 Wie erhält man das benötigte Schlauchbootkennzeichen?
- 6 Wie muss man das Kennzeichen mit sich führen? – Gibt es besondere Regelungen bezüglich der Anbringung?
- 7 Fazit
Kriterien für die Zulassungspflicht eines Schlauchbootes – Muss man ein Schlauchboot zulassen?
Wer sich für ein Schlauchboot interessiert und einen Kauf in Betracht zieht, der sollte sich vorab gut informieren, ob das ausgesuchte Modell, ein Kennzeichen benötigt.
Es gibt verschiedene Schlauchboot-Arten, mit unterschiedlichen Bauweisen, die wie folgt, voneinander unterschieden werden:
- Voll aufblasbare Schlauchboote (Badeboote und Gummiboote)
- Voll aufblasbare Schlauchboote mit integrierten Einlegeböden (Boden z.B. aus Holz, Aluminium oder aufblasbar), diese Modellvariante gibt es auch motorisiert zu kaufen. Sportschlauchboote beispielsweise, haben einen Außenbordmotor, einen festen Rumpf oder einen aufblasbaren Kiel (Boden).
- Festrumpfschlauchboote (Rumpf aus Aluminium, Kevlar oder GFK), können einen im Rumpf untergebrachten Auftriebsschlauch besitzen. Die Festrumpfschlauchboote, bei denen der Rumpf aus einem anderweitigen Material bestehen und die einen umlaufenden Schlauch zur Stabilitätssicherung integriert haben, sind in Wahrheit keine Schlauchboote, werden aber häufig als solche bezeichnet.
Zudem unterscheidet man die unterschiedlichen Bootmodelle in ihrer Antriebsart, denn es gibt motorgetriebene, gepaddelte, geruderte und besegelte Schlauchboote auf dem Markt.
Zulassungsvoraussetzungen für das Schlauchboot
Wer das Schlauchboot zulassen möchte, der wird auf zwei verschiedene Anmeldeverfahren stoßen. Zum einen gibt es das amtliche Kennzeichen, zum anderen das amtlich anerkannte Kennzeichen.
Die Kennzeichen gelten unbefristet, solange keine Änderung der Antragsangaben auftreten. Hierzu kann man im Antragsformular, die automatische Verlängerung beantragen. In internationalen Gewässern hat die Zulassung eine Gültigkeit von zwei Jahren.
Grundsätzlich gilt:
Wird das Schlauchboot nur auf Binnenschifffahrtsstraßen in Betrieb genommen und wird es mit reiner Muskelkraft fortbewegt und ist nicht motorisiert, muss es nicht zugelassen werden. Dies gilt für Ruderboote, Kanus, Beiboote und Segelboote, die eine Gesamtlänge von 5,50 m nicht überschreiten.
Diese Modelle werden als Kleinstfahrzeuge gewertet und müssen kein amtliches Kennzeichen mit sich führen. Ist das Schlauchboot kleiner als 5,50 m spricht man von einem Kleinstfahrzeug.
Für motorisierte Schlauchboote gilt:
Eine Zulassung ist nicht notwendig, wenn das Motorboot nicht mehr als 3 PS (2,21 kW) Antriebsleistung aufweist. In diesem Fall ist ebenfalls von einem Kleinstfahrzeug die Rede.
Regelungen für Schlauchboot-Kleinstfahrzeuge:
Dennoch bedarf es auch bei Kleinstfahrzeugen einigen Regelungen, dies gilt generell, wenn das Boot von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen wird:
- Lateinische Schriftzeichen in 10 cm Größe. Entweder heller Schriftzug auf dunklem Untergrund oder umgekehrt.
- Der Name des Kleinstfahrzeugs muss auf der Außenseite des Schlauchbootes angebracht werden.
- Der Name des Eigentümers muss ebenfalls, gut sichtbar an der Innen- oder Außenseite des Bootes angebracht werden.
Hat das Schlauchboot hingegen eine höhere Motorleistung oder auch nur eine geringfügige, größere Bauweise, dann ist von einem Kleinfahrzeug die Rede. Diese müssen auch in Binnengewässern gekennzeichnet sein und unterliegen der Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung.
Zudem hat sich der Steuermann über die jeweiligen Binnengewässervorschriften auf den unterschiedlichen Routen zu informieren.
Das amtliche Kennzeichen und das amtlich anerkannte Kennzeichen – Worin liegt der Unterschied?
Kleinstfahrzeuge, die ausschließlich auf deutschen Binnengewässern zum Einsatz kommen und eine Gesamtlänge von 20 m nicht überschreiten, erhalten ein amtliches Kennzeichen, sofern Sie die Anforderungen an die Kennzeichnungspflicht erfüllen.
Das Kennzeichen ähnelt dem KFZ-Kennzeichen, besteht aus einem Zahlen-Buchstaben-Code und gilt als Registrierungs- und Besitzernachweis.
Wird dem Wasserfahrzeug ein IBS (Internationaler Bootsschein) ausgestellt, kann dieses Kennzeichen als amtlich anerkanntes Kennzeichen mitgeführt werden und auf deutschen Binnengewässern zum Einsatz kommen.
Wo erhält man das Kennzeichen für das Schlauchboot?
Unterliegt das gekaufte Schlauchboot der Kennzeichnungspflicht, so hat der Eigentümer das zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt aufzusuchen, denn dort kann er das amtliche Kennzeichen erhalten.
Des Weiteren kann man das Kennzeichen durch folgende Vereine und Verbände beziehen:
- Deutscher Motoryachtverband e.V.
- Deutscher Seglerverband e.V.
- Allgemeiner Deutscher Automobilclub ADAC
Wie erhält man das benötigte Schlauchbootkennzeichen?
Wer sich ein amtliches Kennzeichen besorgen möchte, der sollte einen Antrag stellen, der in schriftlicher Form, beim zuständigen Amt oder bei einer der oben aufgeführten Verbände eingereicht werden muss.
Das Antragsformular für den internationalen Bootsschein (IBS), kann man online, kostenlos downloaden und die erforderlichen Angaben eintragen. Dieser weltweit gültige Bootsschein wurde nach der gültigen UENCE Resolution Nr. 13 rev., von vielen Staaten anerkannt.
Der Bootsschein muss stets an Bord mitgeführt werden. Wer den IBS besitzt, der muss sich nicht zusätzlich beim Wasser- und Schifffahrtsverband registrieren lassen. Für die Registrierung sind folgende Unterlagen notwendig:
- Antragsformular, wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllt. Z.B. Länge, Breite, Höhe und Tiefgang des Schlauchbootes, Gewichtsangaben, Baunummer oder Baujahr, Motorleistung etc.
- Eigentumsnachweise, z.B. Rechnung, Kaufvertrag, Schenkungsbelege, bzw. Übereignungsnachweise usw. Der Name des Käufers und der Name des Antragsstellers müssen übereinstimmen.
- Kopie des Reisepasses oder des gültigen Personalausweises.
- Bei ausländischer Staatsbürgerschaft ist eine Meldebescheinigung über den deutschen Wohnsitz vorzulegen.
- Angaben zum Heimathafen, zum dauerhaften Liegeplatz. Als Heimathafen kann ein deutscher oder auch internationaler Standort angegeben werden.
- Bei Schlauch-Segelbooten ist immer auch die Segelfläche anzugeben.
Die Unterlagen sollten ausschließlich in Kopie eingereicht werden, da die Formulare digitalisiert und anschließend, in den meisten Fällen, vernichtet werden.
Wie muss man das Kennzeichen mit sich führen? – Gibt es besondere Regelungen bezüglich der Anbringung?
Mit dem ausgestellten Kennzeichen erhält der Schlauchbooteigentümer einen Ausweis, der sich stets an Bord befinden sollte. An den Bug- oder Heckseiten des Bootes, muss das Kennzeichen entsprechend angebracht werden.
Damit es gut lesbar ist, müssen die Ziffern und Buchstaben auf dem Kennzeichen mindestens 10 cm hoch sein. Zudem sollte die Zahlen-Buchstabenkombination in heller Farbe auf dunklem Grund gehalten sein. Es ist auch möglich, das Kennzeichen auf hellem Grund und in dunkler Farbe am Boot anzubringen.
Fazit
Wer beispielsweise ein motorisiertes Sportschlauchboot besitzt, oder ein Segelboot über 5,50 m Länge, oder ein anderweitiges Schlauchboot, das über den gesetzlichen Ausnahmebedingungen beschaffen ist, muss ein Kennzeichen mit sich führen.
Die Antragsstellung erfolgt in schriftlicher Form, per Mail oder auf dem Postweg, die Ausstellung des Kennzeichens bedarf einiger Prüfungs- und Bearbeitungszeit. Die Vereine und Verbände, die den IBS ausstellen dürfen, bieten auch gegen Entgelt, eine verkürzte Bearbeitungszeit von ca. zwei Tagen an.
Man sollte sich in jedem Fall gründlich über die Zulassungsvoraussetzungen informieren, bevor man ein Schlauchboot in Betrieb nimmt. Die Maße sind genauestens zu prüfen, die Motorleistung der motorisierten Schlauchboote ist zu kontrollieren, damit man ordnungsgemäß und regelkonform auf den Binnengewässern und auf internationalen Gewässern unterwegs ist.
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