In Deutschland wächst die Beliebtheit des Stand-Up-Paddlings rapide. Überall sind Frauen und Männer mit einem SUP-Board auf Flüssen oder Seen zu sehen.
Aus diesem Grund gibt es heutzutage auch schon SUP Regelungen und sogar SUP Verbote in Deutschland, die den SUP Sport sicherer machen sollen.
Der Deutsche Kanuverband (DKV) hat sich ebenso eingeschaltet und reiht das SUP in das Segment der Kanu-Disziplinen ein, sodass automatisch alle Regelungen und Verbote die für Kanufahrer gelten, dementsprechend auch auf Stand-Up-Paddler übertragen werden können.
Da der SUP Sport noch nicht so alt ist wie das Kanufahren, muss das Wörtchen SUP in einer Regelung also nicht explizit aufgeführt sein, um dennoch zu gelten.
Zwar ist es rein juristisch betrachtet noch immer eine gewisse Grauzone, jedoch ist man auf der sicheren Seite, wenn man sich von Gewässern die für Kanus und/oder Kajaks verboten sind, auch mit seinem SUP Board lieber fernhält.
In diesem Artikel werden alle bisher bekannten Flüsse und Seen Deutschlands aufgezählt, die den SUPler in irgendeiner Weise mit Vorschriften konfrontieren.
Vorschriften können sich jedoch stets ändern, sodass man sich am besten anhand dieser stets aktualisierten Liste orientiert.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Warum ist das Stand Up Paddling an manchen Orten verboten?
- 2 Naturschutz
- 3 Sicherheit
- 4 Privatsektor
- 5 Corona
- 6 Welche SUP Verbote und Vorschriften gibt es (als Richtwert)?
- 7 Dauerhaftes Verbot
- 8 Vorübergehenes Verbot
- 9 Freiwilliger Verzicht
- 10 Kontingent
- 11 Welche Instanzen legen SUP Verbote fest?
- 12 SUP-Verbote und Einschränkungen in Deutschland:
- 13 SUP Verbote in Baden-Württemberg
- 14 Bodensee: Verschiedenste Verbote, Einschränkungen und Vorschriften.
- 15 Wichtige SUP Regeln am Bodensee
- 16 Verbote am Bodensee
- 17 Breitenauer See
- 18 SUP-Verbote in Bayern
- 19 Alpsee
- 20 Ammer
- 21 Ammersee
- 22 Amper:
- 23 Autobahnsee Augsburg:
- 24 Bannwaldsee:
- 25 Bernmoosbach:
- 26 Chiemsee:
- 27 Fohn-See:
- 28 Großer Arber-See:
- 29 Großer Ostersee:
- 30 Hartsee:
- 31 Hintersee:
- 32 Honisch Beach:
- 33 Ilsesee:
- 34 Isar (München):
- 35 Königsee:
- 36 Lechmündung in den Forggensee:
- 37 Pegnitz:
- 38 Rottach-Speicher:
- 39 Schleichbach bzw. Riedener Bach:
- 40 Speichersee bei München:
- 41 Starnberger See:
- 42 Tiroler Ache (Mündungsgebiet Chiemsee):
- 43 Waginger- / Tachinger See:
- 44 Wiesent:
- 45 Spree:
- 46 Labüskesee:
- 47 Spreewald (Lehde):
- 48 Stepenitz (Elbe):
- 49 SUP Verbote in Bremen
- 50 SUP Verbote in Hamburg
- 51 Hamburger Hafen:
- 52 Neuengammer Durchstich
- 53 SUP Verbote in Hessen
- 54 Marbach-Stausee (temporär)
- 55 SUP Verbote in Mecklenburg-Vorpommern
- 56 Biosphären-Reservat Schaalsee (Schaalsee, Lankower See, Neuenkirchener See, Röggelinsee und Mechower See):
- 57 Stepenitz (Trave):
- 58 Sude:
- 59 SUP Verbote Niedersachsen
- 60 Ahlener Randkanal (Dahlemersee, Halemersee und Flögelner-See):
- 61 Altwarmbüchener See (Hannover):
- 62 Baggersee Totglüsinger SV
- 63 Hufeisensee (Hannover):
- 64 Hunte:
- 65 Lühe (Aue):
- 66 Lutter (inkl. Schmalwasser und Ahrbeck):
- 67 Maschsee (Hannover):
- 68 Mühlenteich:
- 69 Steinhuder Meer:
- 70 Halterner See:
- 71 Lippe:
- 72 Zülpicher See:
- 73 SUP Verbote in Rheinland-Pfalz
- 74 Altrheinschlute Mannheim (Ballauf-Wilhelmswörth):
- 75 SUP Verbote im Saarland
- 76 SUP Verbote in Sachsen
- 77 Leipzig:
- 78 Talsperre Klingenberg:
- 79 SUP Verbote in Sachsen-Anhalt
- 80 Halberstädter See:
- 81 Ahrensee:
- 82 Alster:
- 83 Arenholzer See:
- 84 Behlendorfer See:
- 85 Bille:
- 86 Brahmsee:
- 87 Dassower See:
- 88 Garrensee:
- 89 Goldensee:
- 90 Großensee:
- 91 Großer Segeberger See:
- 92 Hemmelsdorfer See:
- 93 Lütjensee:
- 94 Lustsee:
- 95 Mechower See:
- 96 Pohlsee:
- 97 Trave:
- 98 Warder-See:
- 99 SUP Verbote in Thüringen
- 100 Fazit
Warum ist das Stand Up Paddling an manchen Orten verboten?
Es gibt viele verschiedene Faktoren, die bestimmen können weshalb das Stand Up Paddling an manchen Flüssen oder Seen nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt oder aber sogar gänzlich verboten ist.
Manchmal ist die Srömung zu stark oder aber es gibt Wasserfälle, Strudel und andere unschöne Dinge, die man als SUP Sportler ohnehin nicht mögen würde. Nachfolgend werden die häufigsten Gründe aufgeführt.
Naturschutz
Da die Natur in Deutschland aufgrund der vielen Bauernfelder und der boomenden Forstwirtschaft ohnehin nicht gerade gut erhalten ist (was man an dem Fehlen vieler Tierarten in den Wäldern besonders gut merkt), achten die Behörden verstärkt darauf, dass der Naturschutz unbedingt eingehalten wird. Dies ist übrigens einer der häufigsten Gründe, weshalb es Einschränkungen geben kann.
Sicherheit
Wenn zum Beispiel in einem bestimmten Fluss Menschen oder Güter transportiert werden, handelt es sich um eine sogenannte Schiffartsstraße.
Dies bedeutet für uns SUP Sportler im Regelfall, dass man mit Vorschriften rechnen muss. Ebenso kann es gefährlich werden, wenn etwa das Militär eine Flusspassage oder einen See für Übungen gebraucht. Es wäre also zu gefährlich, wenn man sich einem Frachter oder Militärbooten nähert.
Privatsektor
Wenn jemandem ein Stück des Flusses oder aber ein ganzer See gehört, dann darf dieser jemand selbstverständlich auch bestimmen, wer darin oder darauf schwimmen soll.
Wenn also derjenige entscheidet, dass er keine SUP Boards oder Kajaks auf seinem Gewässer sehen will, dann muss man sich leider daran halten.
Corona
Die inzwischen bekannteste Krankheit mit Star Status darf auch hier nicht fehlen: Der mächtige Virus ist auch was den Wassersport angeht präsent und sorgt dafür, dass in einigen Fällen ganze Flüsse oder Seen gesperrt werden.
Welche SUP Verbote und Vorschriften gibt es (als Richtwert)?
Dauerhaftes Verbot
Wenn ein Gewässer besonders sensibel auf äußere Einflüsse reagiert, dann kann dies zu einem dauerhaften Verbot führen. In einigen Fällen ist dann auch das reine Betreten absolut verboten.
Vorübergehenes Verbot
Hat eine gefährdete Tierart gerade Nistzeit oder aber der Wasserpegel ist zu hoch oder zu niedrig, so kann ein Gewässer vorübergehend gesperrt werden. Meist findet sich ein offizielles Schild mit den Gründen und Daten in der Nähe.
Freiwilliger Verzicht
Findet man einen solchen Hinweis, so handelt es sich vielmehr um eine Bitte, als um ein Verbot. Möchte man zum Beispiel das Ökosystem nicht gefährden, kann man sich selbst dagegen entscheiden, diesen Wasserbereich zu befahren.
Kontingent
Einige Gewässer sind vor allem bei SUPlern besonders beliebt. Eventuell ist die Strömung perfekt, die Aussicht legendär oder aber das Wasser glasklar: Einige wenige Flüsse oder Seen sind längst keine Geheimorte mehr.
Aus diesem Grund kann man diese Hot Spots auch nur in einem speziellen Zeitraum nutzen. Jeder erhält von der zuständigen Behörde eine bestimmte Periode, in der er hier SUP betreiben darf. Dies macht man, damit es nicht zu einer Überlastung kommen kann.
Welche Instanzen legen SUP Verbote fest?
Bund: Der Bund it dafür verantwortlich, dass die Regelungen aller Schiffartsstraßen funktionieren.
Bundesland: Als obere Naturschutzbehörde darf jedes Bundesland seine eigenen Regelungen festhalten und Verbote aussprechen.
Landkreis: Als Untere Naturschutzbehörde regelt der jeweilige Landkreis ebenso, ob und wie ein Gewässer genutzt wird.
Gemeinde: Wenn es sich um einen kleinen Fluss in zum Beispiel einem Dorf handelt, so darf die Gemeinde selbst entscheiden, ob es ein Verbot gibt oder eben nicht.
Privatbesitzer: Sofern das allgemeine Nutzungsrecht nicht umgangen wird, darf der Besitzer eines Sees oder des Flussabteils festlegen, was dort gespielt wird.
SUP-Verbote und Einschränkungen in Deutschland:
SUP Verbote in Baden-Württemberg
Blinde Elz bzw. Taubergießen: Dauerhaftes Verbot (seit Oktober 2019).
Die Blinde Elz liegt im Naturschutzgebiet Taubergießen in der Nähe der Gemeinde Rust (bekannt durch den Europa-Park). Die Rechtslage an diesem Gewässer ist mehr als unklar und wird wohl in Zukunft auch Gerichte beschäftigen.
Das Regierungspräsidium Freiburg stuft hier SUP Boards als Surfbretter ein und verbietet die Befahrung aus Naturschutzgründen.
Bodensee: Verschiedenste Verbote, Einschränkungen und Vorschriften.
Da der Großteil der Fläche des Bodensees in Baden-Württemberg liegt, habe ich ihn diesem Bundesland zugeordnet, obwohl auch ein Teil des deutschen Sees zu Bayern zählt. Außerdem grenzen Österreich und die Schweiz an den Bodensee.
Der Bodensee ist in vielerlei Hinsicht ein besonderer See, er teilt sich in zwei Teile (Ober- und Untersee) mit unterschiedlicher Charakteristik, wird vom Rhein durchflossen und dient als Trinkwasserspeicher für den Ballungsraum Stuttgart.
Auch im Hinblick auf die Vielzahl an Vorschriften und Verboten gilt es einiges zu beachten. Wenn du dich für eine SUP Tour auf dem Bodensee entscheidest, solltest du dich im Vorfeld immer mit den örtlich geltenden Regeln und Verboten vertraut machen, um dir saftige Bußgelder zu ersparen.
Wichtige SUP Regeln am Bodensee
Kennzeichnungspflicht: Wenn du mit deinem eigenen SUP Board auf dem Bodensee unterwegs bist, dann muss dein Board zwingend mit deinen Daten (Name und Adresse) gekennzeichnet sein. Freiwillig aber empfehlenswert ist die zusätzliche Angabe einer Mobilfunknummer. Mehr über die Kennzeichnung von SUP Boards erfahren
.
Ausweichpflicht: Als nicht-motorisiertes Wasserfahrzeug bist du mit deinem SUP Board verpflichtet anderen Wasserfahrzeugen auszuweichen. Brachte hier besonders die Verkehrsschiffe (Fähren, Linieneschiffe etc.)
Schwimmwestenpflicht: Sobald du mehr als 300 m vom Ufer entfernt paddelst, musst du eine zertifizierte Schwimm- oder Rettungsweste mit mindesten 50 N Auftrieb tragen.
Verbote am Bodensee
Befahrungsverbot von Naturschutzgebieten: Es ist am Bodensee ausdrücklich verboten alle ausgewiesene Naturschutzgebiete mit dem SUP Board zu befahren.
Diese erkennst du grundsätzlich (von der Wasserseite aus) an den Schildern bzw. Bojen mit rot-weiß-roten Querstreifen. Besonderem Schutz unterliegen alle Zuflüsse und deren Mündungsbereiche, diese sind für SUP Boards und andere Wasserfahrzeuge gesperrt.
Insgesamt münden über 200 Flüsse, Bäche und Gräben in den Bodensee, allen voran der Rhein, welcher durch den Bodensee fließt. Zusätzlich gibt es unzählige weitere Naturschutzgebieten und Verbotszonen. Dementsprechend ist es mir leider nicht möglich jedes einzelne Gebiet hier aufzuzählen, da dies den Rahmen deutlich sprengen würde.
Nachtfahrverbot: Bei Nacht (1 Stunde nach Sonnenuntergang) ist es verboten mit dem SUP Board auf dem Bodensee unterwegs zu sein. Für Wasserfahrzeuge gilt dann nämlich ein Beleuchtungsgebot, dem du mit dem Board nicht nachkommen kannst.
Befahrungsverbot des Bereichs der Bodensee-Wasserversorgung: Bei Sipplingen befindet sich die Pumpstation der Bodensee-Wasserversorgung. Hier wird Trinkwasser aus dem Bodensee entnommen und über eine Pipeline bis in die Metropolregion Stuttgart gepumpt. Dementsprechend ist in diesem Bereich die Wasserfläche für jegliche Nutzung gesperrt.
Wenn du also am Bodensee Urlaub machst und mit dem SUP-Board startest muss du dich am besten vor Ort über die zu beachtenden Besonderheiten informieren. Eine gute Zugangsmöglichkeiten zum See bieten dir die unzähligen Campingplätze, dort hängen im Infobereich auch grundsätzlich die wichtigsten Regeln und Informationen für Stand-Up-Paddler aus.
Breitenauer See
Vorübergehendes Verbot (27.07.20 bis voraussichtlich Oktober 2020).
Dieser See, östlich von Heilbronn, wurde coronabedingt bis voraussichtlich Oktober 2020 gesperrt.
Illinger Baggersee und Illinger Altrhein:
Dauerhaftes Verbot.
Dieser Baggersee und der dazugehörige Altrhein-Abschnitt an der französischen Grenze, nördlich von Rastatt, ist ganzjährig für SUP Boards gesperrt. Der nahegelegene Goldkanal ist allerdings weiterhin befahrbar.
Max-Eyth-See:
Vorübergehendes Verbot (Winter).
Dieser See bei Stuttgart ist jedes Jahr vom 1.11 bis zum 28.2 des Folgejahres gesperrt. Gründe werden keine genannt.
SUP-Verbote in Bayern
Ach (bis Mündung Staffelsee):
Vorübergehendes Verbot vom 1.3 – 15.10.
Die Ach ist im Bereich von der Uffinger Brücke bis zur Mündung in den Staffelsee im genannten Zeitraum gesperrt.
Alpsee
Dauerhaftes Verbot.
Der idyllische Alpsee bei Füssen im Allgäu, in der unmittelbaren Nähe zu den sogenannten Königsschlössern, ist in privater Hand und der Besitzer verbietet das Stand-Up-Paddling auf seinem See.
Ammer
Hier gelten zahlreiche Befahrungsregeln:
1. Von km 116,8 bis km 118,5 (Brücke Fischen bis Mündung Ammersee) gilt ein dauerhaftes Befahrungsverbot.
2. Von km 143 bis km 169,1 (Kammerl bis Böbiger Brücke) besteht vom 16.10. bis 30.04. ein vorübergehendes Befahrungsverbot. Im übrigen Zeitraum ist das Befahren von 9 bis 17:30 Uhr erlaubt, wenn der Pegel bei Peißenberg mind. 68 cm beträgt. Allgemeines Betretungsverbot für das Ufer und die Kiesinseln.
3. An den Schleierfällen am linken Ufer bei km 167 besteht ebenfalls ein ganzjähriges Uferbetretungsverbot.
Ammersee
Freiwilliger Befahrungsverzicht vom 1.11. – 31.3.
Der Ammersee gehört mit dem Starnberger- und dem Chiemsee zu einem der europaweit wichtigsten Rückzugsplätze für zahlreiche Vogelarten. Auf diesen Seen sammeln sich im Winter bis zu 20.000 Wasservögel zur Winterruhe.
Deshalb besteht eine freiwillige Vereinbarung der Wassersportler diese Winterruhe im genannten Zeitraum und auf dem gesamten Ammersee zu respektieren.
Bitte halte auch du dich an diese freiwillige Vereinbarung, damit nicht noch mehr verbindliche Verbote eingeführt werden müssen!
Amper:
Vorübergehendes Verbot vom 1.3. bis 15.7.
Dieser Fluss beim Ammersee ist ein wichtiges Brutgebiet und deshalb zeitweise für die SUP-Nutzung in folgenden Bereichen gesperrt: von Stegen bis Grafrath sowie von Schöngeising bis Fürstenfeldbruck.
Autobahnsee Augsburg:
Vorübergehendes Verbot vom 1.5 bis 30.9.
Der Autobahnsee Augsburg ist ein kleiner recht idyllischer See und leider im genannten Zeitraum für SUP Boards gesperrt. SUP Boards werden hier den Surfbrettern zugeordnet. Gründe für das Verbot sind unbekannt.
Bannwaldsee:
Dauerhaftes Verbot.
Auch an diesem See bei Füssen gilt, aus Naturschutzgründen, ein ganzjähriges Befahrungsverbot.
Bernmoosbach:
Dauerhaftes Verbot.
Für diesen kleinen Zufluss des Forggensees in der Nähe von Füssen im Allgäu, gilt ein ganzjähriges Befahrungsverbot. Grund ist auch hier der Naturschutz.
Chiemsee:
(noch) freiwilliger Befahrungsverzicht vom 1.11. – 31.3.
Der Chiemsee gehört mit dem Starnberger- und dem Ammersee zu einem der europaweit wichtigsten Rückzugsplätze für zahlreiche Vogelarten.
Auf diesen Seen sammeln sich im Winter bis zu 20.000 Wasservögel zur Winterruhe. Deshalb besteht eine freiwillige Vereinbarung der Wassersportler diese Winterruhe im genannten Zeitraum und auf dem gesamten Chiemsee zu respektieren.
Bitte halte auch du dich an diese freiwillige Vereinbarung, damit nicht noch mehr verbindliche Verbote eingeführt werden müssen!
Fohn-See:
Dauerhaftes Verbot.
Dieser See gehört zu den Osterseen südlich des Starnberger Sees und ist als Teil des Naturschutzgebiets ganzjährig gesperrt.
Großer Arber-See:
Dauerhaftes Verbot.
Der große Arber-See liegt östlich von Regensburg an der tschechischen Grenze und ist aus Naturschutzgründen dauerhaft gesperrt.
Großer Ostersee:
Dauerhaftes Verbot.
Der große Ostersee liegt südlich des Starnberger Sees und ist als Teil des gleichnamigen Naturschutzgebiets ganzjährig gesperrt.
Hartsee:
Dauerhaftes Verbot.
Dieser See bei Eggstädt im Chiemgau ist ganzjährig für SUP Boards gesperrt, nur die zu mietenden Ruderboote sind erlaubt. Gründe werden keine genannt.
Hintersee:
Dauerhaftes Verbot.
Dieser See bei Ramsau ist ganzjährig für sämtliche Wassersportgeräte gesperrt. Gründe werden keine genannt.
Honisch Beach:
Vorübergehendes Verbot.
Aufgrund der Corona-Beschränkungen ist der Honisch Beach bei Aschaffenburg vorübergehend komplett für die Öffentlichkeit gesperrt.
Nachtrag: Stand Juni 2021 ist der Honisch Beach mittlerweile wieder geöffnet.
Ilsesee:
Vorübergehendes Verbot vom 30.4. bis 1.10
Am Ilsesee, an der Stadtgrenze von Augsburg und Königsbrunn, gilt im genannten Zeitraum ein Befahrungsverbot. SUP Boards werden auch hier den Surfbrettern zugeordnet und die Nutzung untersagt.
Isar (München):
Dauerhaftes Verbot.
Im Stadtgebiet von München ab Flusskilometer 142 bis km 150 gilt ein ganzjähriges Befahrungsverbot ohne Nennung der genauen Gründe.
Königsee:
Dauerhaftes Verbot.
An diesem See im Berchtesgadener Land gilt ein ganzjähriges, absolutes Befahrungsverbot, welches SUP Boards miteinschließt.
Lechmündung in den Forggensee:
Dauerhaftes Verbot.
Vom Wasserkraftwerk Horn bis zum Mündungsgebiet im Forggensee besteht ein ganzjähriges Befahrungsverbot. Der Forggensee liegt bei Füssen im Allgäu unterhalb der weltbekannten Königsschlösser (Neuschwanstein).
Pegnitz:
Dauerhaftes Verbot auf Teilstrecken:
Dieser sehr schöne Fluss ist auf dem Abschnitt zwischen Neuhaus und Hohenstadt (südlich von Bayreuth) seit 2017 komplett für SUP Boards gesperrt.
Rottach-Speicher:
Dauerhaftes Befahrungsverbot der Nord-Ost-Seite.
Der Rottach-Speicher liegt südöstlich von Kempten und ist auf der Nord-Ost-Seite aus Naturschutzgründen ganzjährig unter anderem für SUP Boards gesperrt.
Schleichbach bzw. Riedener Bach:
Dauerhaftes Verbot.
Dieser kleine Bach fließt in den Forggensee bei Füssen im Allgäu und ist im Mündungsgebiet unter anderen für SUP Boards ganzjährig gesperrt. Gründe hierfür liegen im Naturschutz.
Speichersee bei München:
Dauerhaftes Befahrungsverbot.
Da dieser See ein besonders schützenswertes Vogelgewässer ist, darf man sein SUP Board hier leider niemals benutzen.
Starnberger See:
(noch) freiwilliger Befahrungsverzicht vom 1.11. – 31.3.
Der Starnberger See gehört mit dem Chiemsee und dem Ammersee zu einem der europaweit wichtigsten Rückzugsplätze für zahlreiche Vogelarten. Auf diesen Seen sammeln sich im Winter bis zu 20.000 Wasservögel zur Winterruhe.
Deshalb besteht eine freiwillige Vereinbarung der Wassersportler diese Winterruhe im genannten Zeitraum und auf dem gesamten Starnberger See zu respektieren.
Bitte halte auch du dich an diese freiwillige Vereinbarung, damit nicht noch mehr verbindliche Verbote eingeführt werden müssen!
Tiroler Ache (Mündungsgebiet Chiemsee):
Dauerhaftes Verbot.
Vom “Almfischer” bis zur Mündung in den Chiemsee herrscht in diesem Natur- und Vogelschutzgebiet ein ganzjähriges und absolutes Befahrungsverbot für alle Wasserfahrzeuge.
Waginger- / Tachinger See:
Vorrübergehendes Verbot vom 1. 11. bis 30. 04.
Wir wurden darauf hingewiesen, dass laut dem Landratsamts Traunstein, Untere Verkehrsbehörde, das Stand-Upp Paddling auf dem Waginger bzw. Tachinger See aus sicherheitsrechtlichen Gründen nur während der Sommersaison vom 1. Mai bis 31. Oktober erlaubt ist.
Wiesent:
Dauerhaftes Verbot.
Auf diesem Fließgewässer südwestlich von Bayreuth gilt laut Naturschutzbehörde ein ganzjähriges Fahrverbot für SUP Boards. Für Kanus und Kajaks gibt es aber Tages-Karten (Kontingente).
SUP Verbote in Berlin
Spree:
Dauerhaftes Verbot auf einem Teilabschnitt.
Der Flussabschnitt von der Oberbaumbrücke bis zum Kanzleramtssteg von km 14,1 bis km 20,7 ist für SUP Boards und andere private Wasserfahrzeuge ganzjährig gesperrt.
SUP Verbote in Brandenburg
Labüskesee:
Dauerhaftes Verbot.
Dieser kleine See nordöstlich von Templin ist ganzjährig für SUP Boards gesperrt.
Spreewald (Lehde):
Zeitlich begrenztes Befahrungsverbot von 11 bis 17 Uhr.
Einige sogenannte „Fliesse“ in Lehde bei Lübbenau sind in der genannten Zeit für Sportboote gesperrt. Zu Sportbooten gehören laut Regelung aber alle Wasserfahrzeuge außer den bekannten Spreewald-Kähnen…also auch SUP Boards.
Stepenitz (Elbe):
Vorübergehendes Verbot vom 15.03. bis 15.06.
Der Abschnitt von Wolfshagen bis Perleberg ist im genannten Zeitraum gesperrt und das Befahren ist in der übrigen Zeit nur ab einem Mindestpegel (Wolfhagen) von 50 cm stromabwärts erlaubt.
Außerdem besteht ein Uferbetretungsverbot mit Ausnahmen von wenigen gekennzeichneten Stellen.
SUP Verbote in Bremen
Keine Verbote bekannt
SUP Verbote in Hamburg
Hamburger Hafen:
Dauerhaftes Verbot.
Seit dem Sommer 2019 ist im gesamten Hamburger Hafen, dazu zählt auch die Speicherstadt und die Hafencity, das Stand-Up-Paddling komplett verboten. Auch die Elbe von Oortkaten bis Rissen darf nicht mehr befahren werden.
Hier ein Zitat von der Homepage der „Hamburger Port Authority“: Per zehnter Verordnung zur Änderung der Hafenverkehrsordnung ist das „Stand-Up-Paddling“ im Hamburger Hafen mit Ausnahme der Randgebiete untersagt worden:
Die Aufnahme eines Verbotes des Stehpaddeln bzw. „Stand-Up-Paddlings“ in dem strömungsoffenen Bereich des Hamburger Hafens ist zum Schutz für Leben und Gesundheit geboten, zumal diese Sportart auf vielen Gewässern innerhalb Hamburgs problem- und gefahrlos betrieben werden kann.
Neuengammer Durchstich
Vorübergehendes Verbot vom 15.4 bis 15.6.
Der Neuengammer Durchstich ist im genannten Zeitraum aufgrund der Brutzeit von Wasservögeln komplett gesperrt.
SUP Verbote in Hessen
Marbach-Stausee (temporär)
Vorübergehendes Verbot.
Der Marbacher Stausee ist zur Zeit wegen aktueller Corona-Beschränkungen auf unbestimmte Zeit komplett gesperrt.
SUP Verbote in Mecklenburg-Vorpommern
Biosphären-Reservat Schaalsee (Schaalsee, Lankower See, Neuenkirchener See, Röggelinsee und Mechower See):
Dauerhaftes Verbot.
Das gesamte Biosphärenreservat Schaalsee, westlich von Schwerin, ist aufgrund seiner einmaligen Flora und Fauna aus Naturschutzgründen ganzjährig und dauerhaft für jegliche Nutzung gesperrt.
Stepenitz (Trave):
Dauerhaftes Verbot auf einem Teilabschnitt.
Zwischen Rodenberg und der Mündung in den Dassower See besteht auf der Mecklenburgischen Stepenitz (Trave) ein ganzjähriges Befahrungsverbot.
Sude:
Dauerhaftes Verbot auf einem Teilabschnitt.
Die Sude ist ab der Straßenbrücke Besitz bis Boitzenburg (Mündung in die Elbe) ganzjährig gesperrt.
SUP Verbote Niedersachsen
Ahlener Randkanal (Dahlemersee, Halemersee und Flögelner-See):
Dauerhaftes Verbot.
Auf dem Ahlener Randkanal und den umliegenden Seen, nordöstlich von Bremerhaven, gilt ein ganzjähriges Befahrungsverbot für alle Wassersportler.
Allerkanal: Dauerhaftes Verbot auf einem Teilabschnitt.
Zwischen km 1,5 und km 5,5 darf der Allerkanal (nordwestlich von Wolfsburg) ganzjährig nicht befahren werden. Außerdem besteht ein ganzjähriges Uferbetretungsverbot zwischen km 16,1 und km 19,4.
Altwarmbüchener See (Hannover):
Stand-Up-Paddling ist hier genehmigungspflichtig.
Die ortsansässigen Segel-, Yacht und Surfschulen sind mit der See Aufsicht und der Kontrolle beauftragt. Die notwendige Genehmigung kannst du bei diesen Stellen aber auch kurzfristig und unkompliziert bekommen.
Baggersee Totglüsinger SV
Dauerhaftes Verbot.
Dieser Baggersee, südwestlich von Hamburg, ist Privatbesitz des Totglüsinger SV und die Nutzung ist Vereinsmitgliedern vorbehalten.
Hufeisensee (Hannover):
Dauerhaftes Verbot.
An diesem Badesee bei Hannover ist die Nutzung von „privaten Wasserfahrzeugen“ ganzjährig untersagt…dazu gehören selbstverständlich auch SUP Boards.
Hunte:
Vorübergehendes Verbot vom 1.4 bis 15.6.
Auf der Hunte südlich von Oldenburg bestehen zeitliche begrenzte Verbote. Zwischen Wildeshausen und Astrup gilt dieses vom 1.4. bis 15.6. während der Brutzeit.
Lühe (Aue):
Dauerhaftes Verbot.
Dieser Tidefluss im Landkreis Stade (westlich von Hamburg) ist von der Quelle bis Horneburg (km 17,8) ganzjährig gesperrt.
Lutter (inkl. Schmalwasser und Ahrbeck):
Dauerhaftes Verbot.
Auf der Lutter und ihren Nebenflüssen Schmalwasser und Ahrbeck, nordöstlich von Celle, gilt ein ganzjähriges Befahrungsverbot.
Maschsee (Hannover):
Dauerhaftes Verbot.
Zur Saison 2017 wurde die „Maschsee-Ordnung“ angepasst und aufblasbare “Stand-Up-Paddling“ Boards aufgrund ihrer Bauart den „Windsurfern” zugeordnet. Aufblasbare SUP Boards (iSUPs) werden seitdem nicht mehr zugelassen und alle bisher erteilten Genehmigungen wurden zurückgezogen.
Hardboards scheinen davon aber nicht betroffen zu sein… ein absolut kurioser Zustand, den es wohl so nur in Deutschland geben kann!
Mühlenteich:
Dauerhaftes Verbot.
Der Mühlenteich bei Buchholz ist in Privatbesitz und seit 2020 für jeglichen Wassersport gesperrt.
Steinhuder Meer:
Vorübergehendes Verbot vom 1.11. bis 19.03.
Auf dem Steinhuder Meer bei Hannover gilt ein „Winterfahrverbot“ im genannten Zeitraum.
In der übrigen Zeit ist das Befahren zwar erlaubt, es besteht aber ein Uferbetretungsverbot außer an den gekennzeichneten Anlegestellen. Außerdem gibt es Bereiche, die mit Bojen ganzjährig abgesperrt sind.
SUP Verbote in Nordrhein-Westfalen (NRW)
Halterner See:
Dauerhaftes Verbot.
Dieser idyllisch und ruhig gelegene See, südlich von Dülmen, ist mittlerweile ganzjährig für SUP Boards gesperrt. Bis 2017 konnte man den See noch mit einer Erlaubnis-Plakette befahren.
Lippe:
Dauerhaftes Verbot.
Von der Brücke am Lippeschlößchen ist das Befahren bis zur Mündung in den Rhein (bei Wesel) verboten.
Zülpicher See:
Begrenzter Zugang zum See.
Am nordwestlich von Euskirchen gelegenen Zülpicher See ist der Zugang zum Wasser grundsätzlich nur von „Freizeitanlagen“ aus erlaubt. Diese Freizeitanlagen sind neben einem Freibad ein ortsansässiger Windsurfverein.
Man muss also entweder Mitglied im Verein sein, oder Eintritt für das Freibad bezahlen, um sein SUP Board ans Wasser zu bringen. Versucht man es an anderer Stelle, riskiert man ein Bußgeld von bis zu 500 €. Sehr große Schilder am Ufer sprechen hier eine unmissverständliche Sprache.
SUP Verbote in Rheinland-Pfalz
Altrheinschlute Mannheim (Ballauf-Wilhelmswörth):
Dauerhaftes Verbot.
Die Altrheinschlute, nordwestlich von Mannheim, gehört zum Naturschutzgebiet “Ballauf-Wilhelmswörth”. Hier gilt ein striktes und ganzjähriges Befahrungsverbot.
SUP Verbote im Saarland
Bisher keine Verbote bekannt.
SUP Verbote in Sachsen
Leipzig:
Absolutes und dauerhaftes Befahrungsverbot für das Palmengartenwehr und das Teilungswehr Großzschocher.
Diese Wehranlagen dürfen ganzjährig aus Sicherheitsgründen nicht befahren werden… es besteht Lebensgefahr!
Talsperre Klingenberg:
Dauerhaftes Verbot.
Die Talsperre Klingenberg westlich von Dippoldiswalde dient der Trinkwasserversorgung der Stadt Dresden. Sämtliche Nutzung ist hier dementsprechend ganzjährig verboten.
SUP Verbote in Sachsen-Anhalt
Halberstädter See:
Dauerhaftes Verbot.
An diesem beliebten Badesee im Harz, südwestlich von Magdeburg, gilt leider ein ganzjähriges Befahrungsverbot für SUP Boards.
SUP Verbote in Schleswig-Holstein
Ahrensee:
Dauerhaftes Verbot.
Auf dem Ahrensee, westlich von Kiel, gilt leider ein ganzjähriges Befahrungsverbot für Kanuten und SUP Boards.
Alster:
Dauerhaftes Verbot auf einem Teilabschnitt.
Auf den ersten Kilometern von der Quelle bis nach Naherfurth (km 12,1) fließt die Alster durch ein Naturschutzgebiet. Deshalb ist das Befahren ganzjährig erst ab km 12,1 erlaubt.
Arenholzer See:
Dauerhaftes Verbot.
Am Arenholzer See, nordwestlich der Stadt Schleswig, ist das Befahren mit sämtlichen Wasserfahrzeugen ganzjährig untersagt. Der See ist in Privatbesitz.
Behlendorfer See:
Dauerhaftes Verbot.
Der Behlendorfer See, südlich von Lübeck, ist ein gepachtetes Gewässer des ASV Lübeck, die Nutzung ist deshalb den Vereinsmitgliedern vorbehalten.
Bille:
Unterschiedliche Regelungen und Verbote auf den Teilabschnitten.
Das Befahren der Bille zwischen der Grander Mühle und dem Reinbeker Mühlenteich ist vom 01.03. bis 15.08. verboten. Vom 16.08. bis 28.02. ist das Befahren erlaubt, sofern die Pegelmarke an der Grander Mühle Grün anzeigt und über 39 cm liegt.
Brahmsee:
Dauerhaftes Verbot.
Auf diesem See wurde seitens des Besitzers ein Befahrverbot ausgesprochen.
Dassower See:
Dauerhaftes Verbot.
Der wunderschöne Dassower See ist leider ganzjährig gesperrt. Man liest aber immer wieder von der Möglichkeit sich eine Sondergenehmigung einzuholen, leider konnte ich bis dato nicht in Erfahrungen bringen wo man eine dieser Genehmigungen bekommt!
Garrensee:
Dauerhaftes Verbot.
Der Garrensee, östlich von Ratzeburg, gehört zum Naturschutzgebiet „Salemer Moor“. Das Befahren ist hier aus Naturschutzgründen ganzjährig verboten.
Goldensee:
Der Goldensee, zwischen Ratzeburg und Gadebusch, gehört zum Biosphärenreservat Schaalsee und ist dementsprechend für jegliche Nutzung ganzjährig gesperrt.
Großensee:
Dauerhaftes Verbot.
Der Größen see, nordöstlich von Hamburg, liegt zwar in Schleswig-Holstein, gehört aber der Stadt Hamburg und diente früher als Trinkwasserreservoir. Sämtliche Nutzung der Wasserfläche ist ganzjährig untersagt.
Großer Segeberger See:
Befahrung nur mit Nutzerlizenz.
Für das Befahren des Großen Sees in Bad Segeberg benötigt man eine Nutzerlizenz. Diese muss sichtbar getragen werden. Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Bußgelder. Die Lizenz bekommt man bei der Firma „Gummi Hamann“ in der Bahnhofstraße in Bad Segeberg.
Hemmelsdorfer See:
Dauerhafte Befahrungsverbote auf Teilabschnitten.
Auf dem Hemmelsdorfer See nordöstlich von Lübeck besteht ein ganzjähriges Befahrungsverbot an der Nordspitze des Sees und auf der Aalbek oberhalb der B 76. Der restliche See darf ohne Einschränkung befahren werden.
Lütjensee:
Dauerhaftes Verbot.
Der Lütjen-See, südlich von Bad Oldesloe, ist in Privatbesitz und darf nur mit den vor Ort gemieteten SUP Boards befahren werden.
Lustsee:
Dauerhaftes Verbot.
Auf diesem kleinen See bei Langwedel besteht ein ganzjähriges SUP Verbot.
Mechower See:
Dauerhaftes Verbot.
Der Mechower See, zwischen Ratzeburg und Gadebusch, gehört ebenfalls zum Biosphärenreservat Schaalsee und ist dementsprechend für jegliche Nutzung ganzjährig gesperrt.
Pohlsee:
Dauerhaftes Verbot.
Dieser See ist in Privatbesitz und die Nutzung ist durch den Besitzer verboten worden.
Trave:
Uferbetretungsverbot.
Es gibt an der Trave lediglich zwei Uferbetretungsverbote: zum einen zwischen km 41,6 und km 47 (Dummersdorfer Ufer) und zum anderen bei km 44 bis km 49 (südl. Priwall-Ufer). Ansonsten ist die Trave ein perfektes Gewässer für ausgedehnte Flusswanderung mit dem SUP Board.
Warder-See:
Dauerhaftes Verbot.
Auf dem Warder See, südöstlich von Kiel, sind SUP Boards ganzjährig verboten.
Wilstedter See bzw. „Costa Kiesa“:
Dauerhaftes Verbot.
An diesem See nördlich von Hamburg ist das Befahren mit SUP Boards dauerhaft und das ganze Jahr über untersagt.
SUP Verbote in Thüringen
Bisher keine Verbote gemeldet.
Fazit
Wie man unschwer erkennen kann, gibt es eine Menge Verbote und Einschränkungen für SUP Boards. Die Vorschriften ändern sich jedoch ständig, sodass man sich wie bereits am Anfang des Artikels empfohlen, anhand dieser Update Liste orientieren sollte.
Ist man als Stand Up Paddler auf Gewässern Deutschlands unterwegs, so sollte man immer seinen gesunden Menschenverstand einschalten.
Auf diese Weise kann man dafür sorgen, dass es nicht noch mehr Verbote und Vorschriften geben wird. Man sollte also seinen Müll nicht ins Wasser werfen, unnötig laut herumgröhlen oder andere Dinge tun, welche den Ruf aller SUPler in den Dreck ziehen.
Gibt man ein gutes Beispiel ab und verhält sich vorbildlich, so festigt man den Ruf aller anderen SUPler mit und sorgt dafür, dass auch die Instanzen unseren Sport begrüßen und nicht verteufeln werden. Viel Spaß beim Paddeln!
Psst: Wer sich für ein SUP Board interessiert, der sollte sich unseren umfangreichen Artikel zum Thema SUP Boards durchlesen.