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Das Schönste an den Vorfahrtregeln (auch) für Seglern ist, dass es keine gibt! Hört sich ein wenig schräg an – ist aber tatsächlich so.

Auf dem Wasser und unter Sportboot-Skippern sind ausschließlich Ausweichregeln festgelegt. Einfach gesagt: Das eine Boot fährt geradeaus weiter und das andere weicht aus. Simple – oder?

Dazu kommt auch noch – hier geht es einmal nicht um die jeweilige Größe des (Sport) Geräts, dass entscheidet, wer als erster darf. Zuerst gilt der arbeitstechnische Grund auf dem Wasser zu sein und dann die Antriebsart sich auf dem Wasser fortzubewegen.

Warum sollen Segler auch Vorschriften für Motorboote unbedingt kennen?

Aber warum musst Du auch die Regeln zwischen Motorbooten kennen, obwohl Du gar kein Motorboot fährst? Zum Ersten bewegst Du Dich auf der gleichen Wasserfläche mit Motoryachten, und bist auch vom Gesetzgeber angehalten, vorausschauend zu fahren/segeln.

Begegnen sich nun auf dem Wasser zwei Motorboote, kannst Du aufgrund der Kenntnis der Regeln erkennen, wie diese beiden Schiffe jetzt reagieren werden und Dich darauf einstellen. Und manchmal musst auch Du den Motor anwerfen, weil der Wind nicht mehr weht und der Hafen trotzdem ruft.

Welchen Regeln gelten für alle und überall?

Seit Berufsschiffer und Hobby-Sportler versuchen, sich nicht auf dem Wasser zu treffen, gibt es Bemühungen, gesetzlichen Vorschriften zu schaffen.

Da haben natürlich dann Juristen ihre Finger im Spiel – was herauskommt: Nur sie selbst verstehen, was diese Regeln zu bedeuten haben.

Angefangen mit dem Namen des Gesetzes: Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See vom 13. Juni 1977 (BGBl. I. S. 813) in der Fassung der Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 8.4. 1991 (BGBl. I S. 880), geändert durch Art. 4 der 2. Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 7.12.1994 (BGBl. I S. 3744) Aufgrund des § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Seeaufgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.1.1987 (BGBl. I S. 541) und des § 36 Abs. 3 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wird verordnet……

Was für ein Wortgemetzel. Grausam. Aber auch komplizeirt?

Dabei ist es alles eigentlich ganz einfach und im Paragraf 3 festgehalten:

§ 3 Grundregeln für das Verhalten im Verkehr
(1) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des
Verkehrs gewährleistet ist und kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den
Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Er hat insbesondere die
Vorsichtsmaßregeln zu beachten, die Seemannsbrauch oder besondere Umstände des Falles
erfordern.
(2) Zur Abwehr einer unmittelbar drohenden Gefahr müssen unter Berücksichtigung der
besonderen Umstände auch dann alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, wenn
diese ein Abweichen von den Vorschriften dieser Verordnung notwendig machen.
(3) Wer infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder des Genusses alkoholischer Getränke
oder anderer berauschender Mittel in der sicheren Führung des Fahrzeuges behindert ist, darf
ein Fahrzeug nicht führen.

Was bedeutet das für Dich im Allgemeinen und überall?

Ganz einfach bedeutet das: Du sollst Dich auf dem Wasser so verhalten, dass Du keinem anderen Schaden zufügst. Wenn es nicht anders geht, dann können auch entsprechende Fahrverbote wie z.B. Geschwindigkeitsregelungen nicht mehr gelten. Und Suff und Dop gehen gar nicht.
Der zweite Aspekt – die Berufsschifffahrt und Behördenfahrzeuge haben vor allen Sportbooten unbedingten Vorrang. Bei der Berufsschifffahrt ist das sicherlich einfach einzusehen: versuche mal einen über 50m langen Kahn zu stoppen, weil ein Segler die Fahrrinne queren will. Ein Polizei- oder gar Zollboot mit Blaulicht zum Stoppen zu zwingen, weil ich als Paddelboot ja vor motorgetriebenen Fahrzeugen einen Vorrang habe – ist sicherlich auch eine sehr schlechte Idee
u n d verboten!

Allgemeine Ausweichregeln und Hobby-Wassersportlern

Die Ausweichregeln (hier noch einmal als Vorfahrtregeln bezeichnet) sind in den Kollisionsverhütungsregeln (KVR) festgelegt. Sie gelten weltweit und sind für alle Wasserfahrzeuge bindend. Die Ausweichregeln unter den Freizeitbooten wie Segelboot, Motorboot, Jetskis; Surfern und Ruderboot sehen so aus, dass das Boot ausweichen muss, dass mit einem Antrieb ausgerüstet ist, mit dem man am einfachsten ausweichen kann. Im Allgemeinen sollte das ein Schiff unter Motor sein – und muss deshalb allen ausweichen. Auch wurde festgelegt, dass Paddelboote besser manövrieren können als Segelboote. Das Segelboot hat also vor allen anderen Booten ein sogenanntes Wegerecht. In der Praxis sieht das so aus, dass ein Segelboot seinen Kurs hält und alle anderen Hobby-Schiffe mit anderen Antrieben dem windbetriebenen Schiff ausweichen. Eine bestimmte Richtung, in die das passierten soll, ist nicht zwingend.
Paddelboot-Besatzungen sehen das zwar häufig anders und zeigen sich extrem beratungsresistent – in einem Schadens-Versicherungsfall wird ihnen ihre persönliche Sichtweise allerdings wenig nützen.

Vor allen Ausweichregeln steht der absolute Grundsatz der Schadensvermeidung!
Apropos Versicherung: Das bedeutet tatsächlich, dass ein Boot auch ausweichen muss, wenn es feststellt, dass der eigentlich Ausweichpflichtige dies nicht tun wird oder kann. Im sogenannten „Manöver des letzten Augenblicks“ muss z.B. eine Segelyacht auch einem Motorboot ausweichen, um Schaden an Mann und Maus zu verhindern. Anders als in der StVO, wo das Vorfahrtrecht bindend erscheint! In der Praxis bedeutet das: auch wenn ich als Segler meinen Kurs halten soll und merke, dass die mir entgegenkommende Motorjacht nicht abdreht, muss ich als letzte Möglichkeit Schaden zu verhindern, meine Kurs ändern. Einfach draufhalten und sich so eine neue Bug-Lackierung „verdienen“ wird nicht funktionieren. Die Schadenssumme wird hier dann einfach geteilt!
Motorboote müssen also Segelbooten, die unter Segeln fahren, ausweichen. Fährt ein Segelboot unter Motor -egal ob die Segel gehisst sind oder nicht- gilt es selbst auch als motorbetriebenes Boot und muss sich gegenüber anderen Motorbooten an die entsprechenden Regeln halten.

Motor- und muskelbetriebene Sportboote

Motorbetriebene Sportboote müssen allen anderen Sportbooten im Modus „Muskelbetrieb“ ausweichen. Darüber hinaus gilt, dass das Ausweichen in Richtung Heck des anderen Bootes erfolgen muss. In jedem Fall sollte der Schiffsführer des Motorbootes gegenüber den meist kleineren und wackligen Booten unter Muskelbetrieb besondere Rücksicht üben und das Tempo entsprechend drosseln. Bei geringerem Tempo reduziert sich nämlich der vom Motorboot erzeugte Wellenschlag, der sonst zum starken Schaukeln und im Extremfall zum Kentern von kleinen Booten führen kann. Also: schnittig vor dem Bug des Paddelers zu kreuzen ist nicht nur unhöflich, sondern sogar untersagt.

Motorboote unter sich

  • Begegnen sich zwei motorbetriebene Sportboote, sind fünf Grundregeln einzuhalten:
    Bei unmittelbaren Begegnung weichen beide Motorboote jeweils nach Steuerbord (rechts in Fahrtrichtung gesehen) aus.
  • Kreuzen sich die Fahrtrichtungen zweier Motorboote, fährt der von rechts Kommende geradeaus weiter. Der andere muss seinen Kurs ändern.
    Überholt ein Motorboot ein anderes, muss der Überholende nach rechts oder links ausweichen und den Überholvorgang in ausreichendem Abstand zum Überholenden durchführen. Passe also auf, dass kein Gegenverkehr herrscht und dass keine Einengungen oder Hindernisse auf der Strecke Dein Manöver gefährden.
  • Bei Häfen hat derjenige Vorfahrt, der aus dem Hafen heraus fährt gegenüber dem, der in den Hafen hinein fahren will. In diesem Fall gilt rechts vor links nicht
    Wollen zwei Schiffe gleichzeitig in einen Hafen einfahren, so hat dasjenige, welches das andere an seiner Backbordseite hat, den Vortritt; dies gilt auch für ausfahrende Schiffe. Fahrgastschiffe mit Vorrang haben jedoch den Vortritt.

Motorboot auf Wasserstraßen

Generell gilt auf allen Wasserstraßen das Rechtsfahrgebot. In Kanälen und schmaleren Gewässern wird meist mittig gefahren. Begegnen sich zwei Motorboote, müssen beide nach rechts ausweichen. Nach Möglichkeit hält man einen seitlichen Mindestabstand von zwei bis drei Metern.

Brücken und enge Stellen

Bei schlecht einsehbaren Engstellen oder Brückendurchfahrten solltest Du vor dem Befahren ein Schallzeichen geben. In der Regel ist auch ein entsprechendes Verkehrszeichen installiert.
Fahre langsam an die Engstelle heran und achte auf Schallzeichen entgegenkommender Boote. Berufsschifffahrt hat auch hier uneingeschränkt Vorrang.

Ist es nicht möglich in ausreichendem Abstand aneinander vorbei zu fahren, stoppe unbedingt noch vor der Engstelle durch Einlegen des Rückwärtsganges. Um die Manövrierfähigkeit des Bootes zu erhalten empfiehlt es sich, den Rückwärtsgang eingelegt zu lassen, bis sich eine langsame Rückwärtsfahrt einstellt. Achte dabei immer auf nachfolgenden Verkehr.

Wer hat Vorfahrt: Segler oder Paddler?

Eindeutig und ganz klar definiert der Gesetzgeber – der muskelbetriebene „Kahn“ hat dem windgetriebenen Boot auszuweichen! Dabei ist es tatsächlich völlig unerheblich, ob sich hier eine Kabinen-Yacht und ein Faltboot begegnen oder ein Optimist (Kinder-Klasse) und ein Achter mit Steuermann in Renn-Modus. Sailer first!

Segelboot trifft auf Segelboot

Sollten sich zwei Segelboot auf Kollisionskurs bewegen, gilt als erstes: Es entscheidet nicht die Größe der „Lappen“, wer geradeaus weitersegelt und wer abdrehen muss! Und – entgegen dem Glauben, der vor allem auf sportlich ambitioniert genutzten Gewässern wie dem Berliner Wannsee vorzuherrschen scheint- ist es auch völlig egal, ob jemand gerade Regatta fährt oder Kaffeetrinken schwimmt.

Entscheidend sind die Regeln:

  1. Wenn zwei Segelboote den Wind nicht von der gleichen Seite haben, hat dasjenige Vorfahrt, welches den Wind von Steuerbord hat. Backbordschot vor Steuerbordschot.
  2. Wenn zwei Segelboote den Wind von der gleichen Seite haben, hat dasjenige Vorfahrt, welches sich im Lee des anderen Segelboots befindet.
  3. Wenn ein Boot den Wind von Backbord hat und nicht genau erkennen kann, ob ein anderes Boot den Wind von Steuerbord, oder von Backbord hat, muss es ausweichen.
  4. Das Boot, das ein anders überholen will, musst sich nach Luv freihalten.

Was bedeutet das im Einzelnen?

(1) Backbordschot vor Steuerbordschot. Es wird benannt nach der Seite auf dem der Großbaum, die massive Unterseite des Hauptsegel eines Segelschiffes, gefahren wird. Und wie kann man sich Steuerbord und Backbord merken?

Hier noch eine kleine Eselsbrücke für Dich, damit Du Dich immer schnell erinnern kannst: Steuerbord enthält im ersten Teil des Wortes ein R, Backbord nicht. Steuerbord ist also rechts, Backbord links! Falls

Du in Bildern denkst: Das Steuer in englischen Automobilen und auf sämtlichen Motorbooten ohne Mittelstand sind die Steuer auf der rechten Seite montiert. Steuerbord!

(2) Lee vor Luv.

Woher kommt der Begriff Luv und Lee?

Luv bezeichnet die dem Wind zugewandte Seite des Schiffes oder die entsprechende Richtung. Lee ist die gegenüber liegende Seite, die mehr Schutz bietet: De Kinner mööt in Lee blieven. … Luv ist benannt nach einem gegen den Wind ausgesetzten flachen Hilfsruder, das bereits im Altnordischen lofi heißt.

Luv und Lee – leicht zu merken mit Eselsbrücken „Spuckst Du in Luv, kriegst Du es druff“ – Von Luv kommt also der Wind – in diese Richtung solltest Du nicht spucken.

„Spuckst Du in Lee, fällt die Spucke in die See“ – Lee bedeutet also, dass der Wind von hier wegweht – Du kannst in die Luft spucken, ohne das was zurückkommt.

(4) Der Überholende hat sich freizuhalten.

Wenn Du eine andere Yacht überholen willst, dann solltest Du es auch können. In der Regel bedeutet das, dass Deine Yacht größer ist. Die KVR sagt, dass Du natürlich erst nach Achtern schauen musst und den Verkehr beobachten solltest (Schulterblick beim Autofahren).

Dann segelst Du in Luv an der vorausfahrenden Yacht vorbei. Auch diese Vorschrift besticht durch ihre Logik.

Denn 1. bis Du beim Überholvorgang in der Luvposition – also auf VORSICHT, weil immer ausweichpflichtig.

Und 2. hast Du die gesamte Situation unter Kontrolle – was man von demjenigen, der überholt wird nicht unbedingt erwarten kann. Das gesamte Manöver spielt sich nämlich im Rücken dieses Skippers ab – sieht der doch in sein eigens Segel.

In der Praxis

Man kann sich sicherlich vorstellen, was passiert, wenn eine Yacht mit großer Segelfläche eine kleinere Yacht überholt. Für einen Moment befindet sich die kleinere im Windschatten der größeren. Der Druck in der Segeln der kleineren Yacht geht schlagartig auf Null und das Boot verliert seine Fahrt und damit seine Stabilität.

Schaukeln ist die Folge – und vielleicht gerät auch der Kaffeetisch ins Ungleichgewicht. Mit entsprechenden Folgen. Deshalb werden proportional größere Yachten meistens in Lee überholen. Ein Akt der Höflichkeit. Kleinere, aber schnellere Yachten werden schon aus Gründen der „Sportlichkeit“ immer in Luv überholen. Und sehr freundlich winken.

Fazit

Auf dem Wasser kommt alle beteiligten ohne viel Verkehrszeichen oder Ampeln aus. Die Logik nach dem besseren Ausweichen mittel Motor sollte einleuchten.
Hier alles noch einmal zusammengefasst:

Kurshalten und Ausweichen

Überholmanöver

  • Das überholende Kleinfahrzeug ist immer ausweichpflichtig. Beteiligte Fahrzeuge dürfen nicht behindert werden und es müssen auch während des Überholvorgangs die Sicht- und Schallzeichen beachtet werden.

Kurshalte- und Ausweichpflicht

  • Kreuzen sich die Kurse zweier Fahrzeuge, hat ein Fahrzeug die Ausweichpflicht, das andere Fahrzeug die Kurshaltepflicht. Dasjenige Fahrzeug, welches nicht in der Ausweichpflicht ist, ist in der Kurshaltepflicht. Es muss seinen Kurs und seine Geschwindigkeit beibehalten, um das Ausweichmanöver des ausweichpflichtigen Fahrzeugs nicht zu gefährden.
  • Man kann daran erkennen, dass sich die Kurse zweier Fahrzeuge kreuzen, wenn sich die Peilung zum anderen Fahrzeug in Fahrt nicht ändert, man sich diesem aber immer mehr annähert.

Zwei motorisierte Kleinfahrzeuge treffen aufeinander

Entgegengesetzter Kurs

  • Wenn zwei Kleinfahrzeuge unter Motor aufeinander zufahren, müssen beide nach Steuerbord ausweichen.

Kreuzender Kurs

  • Wenn sich zwei Kleinfahrzeuge unter Motor kreuzen, muss dasjenige Fahrzeug ausweichen, welches das Andere an seiner Steuerbordseite hat (rechts vor links).

Motorisiertes Kleinfahrzeug trifft auf Kleinfahrzeug unter Segel

Ausweichpflicht

  • Trifft ein motorisiertes Kleinfahrzeug auf ein Kleinfahrzeug unter Segeln, ist das motorisierte Kleinfahrzeug ausweichpflichtig, das Kleinfahrzeug unter Segeln kurshaltepflichtig.
  • Ausnahme: Wenn das motorisierte Kleinfahrzeug nicht ausweichen kann (z.B. weil sich auf seiner Ausweichseite ein Ufer befindet) und deshalb in seiner Manövrierfähigkeit eingeschränkt ist, muss das Kleinfahrzeug unter Segel ausweichen.
  • Beachten Sie: Segelboote, die unter Motor fahren, gelten als motorisiertes Kleinfahrzeug (Segelboote unter Motor sind erkennbar an einem schwarzen Kegel, Spitze nach unten).
  • Beachten Sie: Segelsurfer gelten gemäß der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung als Kleinfahrzeuge unter Segel.

Studierter Redakteur. Autor von Reiseführern. Seit vielen Jahre als Regatta-Segler und Surfer national und international am Start. Trainer- und Ausbilderlizenzen für Jolle, Cat und Surf. Ausbilder für SBF Binnen und SBF See. Motto: Ein Tag ohne See - ist kein guter Tag.

Studierter Redakteur. Autor von Reiseführern. Seit vielen Jahre als Regatta-Segler und Surfer national und international am Start. Trainer- und Ausbilderlizenzen für Jolle, Cat und Surf. Ausbilder für SBF Binnen und SBF See. Motto: Ein Tag ohne See - ist kein guter Tag.

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