Seit mehr als zehn Jahren sind RWE Aqua und Veolia Wasser Partner des Landes Berlin bei den Berliner Wasserbetrieben. 1999 gehörten die Wasserbetriebe in der Hauptstadt zu den ersten deutschen kommunalen Unternehmen, bei denen eine Minderheitsbeteiligung von privaten Partnern umgesetzt wurde (RWE Aqua und Veolia Wasser erwarben für 1,69 Milliarden Euro 49,9 Prozent der Anteile, 50,1 Prozent verblieben beim Land Berlin). Im Auftrag der beiden privaten Partner hat das unabhängige Institut für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK) in sechsmonatiger Arbeit untersucht, wie sich die Wasserbetriebe seit 1999 entwickelt und in wieweit die Partner die damals vertraglich definierten Ziele erreicht haben.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Öffentlich-Private Partnerschaft ist ein eindeutiger Erfolg
- 2 Auch das Land profitiert von dieser Partnerschaft
- 3 Berlin liegt bei Jahreskosten im oberen Mittelfeld
- 4 Volksbegehren zur Offenlegung der Verträge über die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe zulässig
- 5 Volle Kostenkontrolle für Wasserkunden
- 6 Unabhängige Instanzen garantieren rechtmäßige Tarife
Öffentlich-Private Partnerschaft ist ein eindeutiger Erfolg
Das Resultat: Sämtliche mit dem Land Berlin vereinbarten Ziele wurden erreicht, in vielen Fällen sogar übererfüllt. Die Effizienz der Berliner Wasserbetriebe hat sich signifikant erhöht, das Qualitätsniveau hat sich wesentlich verbessert und das Unternehmen hat sich als innovativer Treiber, Vordenker und Schrittmacher in der deutschen Wasserwirtschaft etabliert. Das Gutachten kommt zu dem eindeutigen Schluss, dass die öffentlich-private Partnerschaft in den vergangenen zehn Jahren eine Erfolgsgeschichte war.
Auch das Land profitiert von dieser Partnerschaft
Die Untersuchung ergab im Einzelnen, dass die Berliner Wasserbetriebe bei den Qualitätsmerkmalen Ver- und Entsorgungssicherheit, Ver- und Entsorgungsqualität und Nachhaltigkeit Leistungen über dem Bundesdurchschnitt erbringen. Für das Gutachten angestellte Vergleichsstudien der 100 größten deutschen Städte zeigen, dass die Berliner dabei für die Wasserversorgungsdienstleistungen weniger zahlen als der Durchschnitt. Der Preisanstieg, einschließlich des Entgelts für die in Berlin besonders aufwendige Abwasserentsorgung, hat sich seit 1999 stark verlangsamt. Auch das Land Berlin hat finanziell von der Partnerschaft profitiert: es erzielt heute mit einem Anteil von 50,1 Prozent höhere Einnahmen aus der Geschäftstätigkeit der Wasserbetriebe als zuvor mit 100 Prozent.
Die Berliner Wasserbetriebe sind nach dem eindeutigen Urteil der Studie heute ein wirtschaftlich gesundes Unternehmen – obwohl das Unternehmen durch den Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen und die Garantie bestehender Gehaltsniveaus nur über einen eingeschränkten Spielraum zur Verringerung der Kosten verfügt hatte. Auch hinsichtlich ihrer Transparenz stellen die Gutachter den Wasserbetrieben gute Noten aus: Anders als die Mehrzahl der Unternehmen in der Energie- und Wasserversorgung gewährleisten die Berliner Wasserbetriebe sowohl in der Berichterstattung über ihre Unternehmenszahlen als auch bei der Tarifkalkulation ein hohes Maß an Transparenz.
Berlin liegt bei Jahreskosten im oberen Mittelfeld
Immer wieder werden unsachgemäße Vergleiche der Trinkwasser- und Abwassertarife Berlins mit anderen Großstädten angestellt. Das zentrale Problem: Diese Vergleiche, wie sie beispielsweise von Wohnungsverbänden veröffentlicht werden, lassen häufig unterschiedliche Tarifsysteme und viele weitere Faktoren, die die Kostenstrukturen eines Wasserver- und Abwasserentsorgungsunternehmens beeinflussen, unberücksichtigt. Dies führt somit zwangsläufig zu falschen Aussagen.
Wie subjektiv und somit wenig aussagekräftig diese sind, lässt sich an folgendem Beispiel der Gegenüberstellung von Berlin und München illustrieren: In den meisten veröffentlichten Tarifvergleichen werden nur die Kosten für einen Kubikmeter Trinkwasser gegenübergestellt. Diese belaufen sich für München auf 1,42 Euro und für Berlin auf 2,29 Euro – tatsächlich ein großer Unterschied. Damit belegt München unter den 27 deutschen Städten mit mehr als 250.000 Einwohnern den zweiten, Berlin den vorletzten Platz.
Wird aber die Haushaltsbelastung bewertet, also die jährlichen Ausgaben eines Haushalts für Trinkwasser, so befindet sich ein Berliner Durchschnittshaushalt von 2,2 Personen im Mittelfeld des Belastungsrankings mit rund 215 Euro auf dem 15. Platz, vier Plätze vor München mit 228 Euro. Nach der Einführung des Grund- und Mengenpreissystems hat Berlin – auf dem 13. Platz – mit einer durchschnittlichen jährlichen Haushaltsbelastung von nur noch 211 Euro sogar sechs Plätze Abstand zu München.
Zurückgehender Wasserverbrauch wird in Vergleichen oft nicht berücksichtigt
Dieses Bild verändert sich allerdings, wenn davon ausgegangen wird, dass der Durchschnittsverbrauch in allen betrachteten Städten so gering wäre wie in Berlin mit 111 Liter pro Einwohner und Tag und sich dadurch die verbrauchsabhängigen Preise änderten (siehe Preis-Mengen-Spirale). Danach wäre der Berliner Durchschnittshaushalt mit Platz 16 weiter im Mittelfeld vor München. Bereinigt um die unterschiedlich hohen Abgaben an die Kommunen, stünde die Belastung eines Berliner Durchschnittshaushalts mit circa 170 Euro jährlich auf Platz 13 in der ersten Hälfte des Rankings, die des Münchner Haushalts auf Platz 18.
Volksbegehren zur Offenlegung der Verträge über die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe zulässig
Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat am 6. Oktober 2009 entschieden, dass das Volksbegehren zur Offenlegung von Teilprivatisierungsverträgen der Berliner Wasserbetriebe zulässig ist. Als Begründung hat der Verfassungsgerichtshof im wesentlichen angeführt, dass der Senat nur prüfen dürfe, ob die formalen Anforderungen eines Volksbegehrens (z. B. eine ausreichende Anzahl Unterschriften) eingehalten seien.
Eine inhaltliche Prüfungskompetenz, ob ein Volksbegehren verfassungswidrige Ziele verfolge, stehe dem Senat hingegen nicht zu. Die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes dürfe letztlich nur durch das Verfassungsgericht überprüft werden. Ob das durch die Initiatoren des Volksbegehrens vorgelegte Gesetz zur Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge im Ergebnis verfassungsgemäß ist, hat das Gericht ausdrücklich offen gelassen.
RWE Aqua und Veolia Wasser sind zwar nicht an dem Gerichtsverfahren beteiligt gewesen und von dem Urteil daher nicht unmittelbar betroffen; sie bewerten jedoch ein Volksbegehren selbstverständlich als ein demokratisches Mittel der Willensbildung. Als Unternehmen, die sich im freien Wettbewerb behaupten müssen, sind RWE Aqua und Veolia Wasser aber auf den Schutz der im Konsortialvertrag enthaltenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse angewiesen.
Das Volksbegehren war im März 2008 von Innensenator Ehrhart Körting (SPD) als nicht zulässig abgelehnt worden, da es in bundesrechtliche Regelungen zum Unternehmensrecht eingreife und somit nicht verfassungskonform sei.
Volle Kostenkontrolle für Wasserkunden
Mit der Veräußerung von 49,9 Prozent der Anteile an den Wasserbetrieben an RWE Aqua und Veolia Wasser und dem damit einhergehenden Gesetz zur Teilprivatisierung wurde 1999 auch geregelt, wie Tarife für Wasser und Abwasser in Berlin zu kalkulieren und zu bemessen sind.
Fakt ist – trotz häufig anderer Darstellung in der Öffentlichkeit -, dass weder die Verträge zur Teilprivatisierung der Wasserbetriebe noch die gesetzlichen Regelungen zur Preiskalkulation garantierte Dividenden für die privaten Investoren oder das Land Berlin enthalten und somit die Tarifentwicklung negativ beeinflussen können.
Die Tarifgestaltung folgt ausschließlich dem Berliner Betriebegesetz, das wiederum – wie in anderen Bundesländern auch – den Vorschriften des Bundesrechtes folgt. Im Berliner Betriebegesetz und der Wassertarifverordnung ist exakt geregelt, wie Wasser- und Abwassertarife zu berechnen sind. Oberstes Prinzip hierbei ist die so genannte Kostendeckung.
Unabhängige Instanzen garantieren rechtmäßige Tarife
Demnach müssen die entstehenden Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser sowie die Entsorgung von Abwasser durch die Einnahmen ausgeglichen werden. Außerdem bedürfen die Tarife der Wasserbetriebe der Genehmigung durch die zuständige Genehmigungsbehörde beim Land Berlin (Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz). Diese gibt die Tarife erst nach einem umfangreichen aufsichtsbehördlichen Prüfungs- und Genehmigungsverfahren, an dem zwingend auch ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer teilnehmen muss, frei.
Den Kunden der Wasserbetriebe wird also durch die Kontrolle verschiedener unabhängiger Instanzen garantiert, dass der Tarif, der für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ermittelt wird, rechtmäßig zustande kommt und er immer nur den Preis zahlt, der tatsächlich zur Kostendeckung notwendig ist.